DACH-Infoblätter

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Im August 2009 wurde die Norm EN 149:2001 vom CEN (Comité Européen de Normalisation), Europäisches Komitee für Normung durch den Anhang A1:2009 ergänzt. Die Bezeichnung der aktuellen Norm ist EN 149:2001 + A1:2009.

Zur Behandlung von Krebserkrankungen stellen Zytostatika seit vielen Jahren eine unverzichtbare Medikamentengruppe dar. Der Umgang mit Zytostatika findet in vielen Krankenhäusern, Apotheken, Arztpraxen oder ambulanten Einrichtungen statt.

Ein wichtiges Instrument zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Gefahrstoffe stellen die Arbeitsplatzgrenzwerte dar. Die bisherigen Grenzwerte MAK und TRK wurden durch den Arbeitsplatzgrenzwert ersetzt.

Überlassen Sie Ihre Sicherheit und Gesundheit nicht dem Zufall!
Es ist aus medizinischer Sicht geboten, die Gesundheit vorbeugend zu schützen. Viele Maßnahmen der Prophylaxe haben sich als sehr erfolgreich erwiesen und zahlreiche Krankheiten verdrängt.

In der Lebensmittelindustrie gewinnt das HACCP-Konzept eine zentrale Bedeutung.
Für die Wirksamkeit des HACCP - Konzeptes ist die Hände- und Personalhygiene eine der wichtigsten Anforderungen an die Herstellung und Abgabe einwandfreier Lebensmittel an Verbraucher.

Infektionen mit Noroviren können das ganze Jahr über auftreten, wobei ein saisonaler Gipfel in den Monaten Oktober bis März zu beobachten ist.

Berufsgenossenschaften: Schutz vor Infektionen nicht mit jeder Maske
Weitere Informationen finden Sie beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

In Anlehnung an die Norm DIN EN 149 (1) für Partikel filtrierende Halbmasken wurden drei zur Beurteilung der Schutzwirkung signifikante Tests in Dreifachbestimmung an 16 verschiedenen, willkürlich ausgewählten markttypischen Produkten durchgeführt (Tabelle 9). Die gemäß NIOSH geprüfte und in den CDC-Leitlinien (20) zur Infektionsprävention bei Tuberkulose (Tbc) empfohlene N95 (Maske N) ist als einziges Produkt von einer unabhängigen Prüfstelle als Atemschutzgerät zugelassen.

Die technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen wieder.